Verwaltungsleistungen
Abwasserentsorgung
Das Abwasser wird in der Sammelkläranlage in Rottenacker geklärt. Die Gemeinde ist über den Abwasserzweckverband „Winkel“ an diese Kläranlage angeschlossen.
- Kanalgebühr einschließlich Klärgebühr je cbm Abwasser 2,35 €
- Niederschlagsgebühr je m² versiegelte Fläche 0,15 €
- Kanalgebühr ohne Klärgebühr je cbm Abwasser 0,93 €
Amtsblatt der Gemeinde Unterstadion
Das Amtsblatt der Gemeinde wird von der Gemeindeverwaltung wöchentlich erstellt und durch die Amtsbotin an die Haushalte verteilt.
Redaktionsschluss ist mittwochs, 12.00 Uhr.
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Amtsblatt entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 21.05.1992 bekannt gemacht. Veröffentlich werden auch Bekanntmachungen von Behörden, Vereinen sowie die kirchlichen Nachrichten der Seelsorgeeinheit und der evangelischen Kirchengemeinde Rottenacker.
Verantwortlich für den redaktionellen Teil ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.
Gebühren Amtsblatt
- Für Bezieher des Amtsblattes beträgt der jährliche Bezugspreis 12,00 €
- Der Grundpreis für eine Werbeanzeige von ortsansässigen Bürgern beträgt 13,00 €
- Der Grundpreis für auswärtige Bürger beträgt 19,00 €
- Je nach Größe der Anzeige werden die Gebühren (Staffelung) für die Werbeanzeigen teuer.
An-/Ab- und Ummeldungen
Nach dem Bundesmeldegesetz muss sich jeder Bürger, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden bzw. ummelden.
Zur An-/Ummeldung ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Bitte bringen Sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Wohnortangaben geändert werden können. Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z.B. bei Kleinkindern), bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde bzw. ein Familienstammbuch mit.
Das Bundesmeldegesetz sieht (seit November 2015 wieder) vor, dass zur Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich ist.
An-/Ab- Ummeldung Gewerbe
Kosten: 10,00 €
Bestattungsgebühren
Die Gemeinde ist Eigentümer des örtlichen Friedhofs und der Leichenhalle Es werden hierfür folgende Gebühren erhoben.
- Überlassung eines Reihengrabes für Personen ab dem Alter von 10 Jahren 250,00 €
- Überlassung eines Reihengrabes für Personen unter dem Alter von 10 Jahren 150,00 €
- Überlassung eines Urnenreihengrabes für 2 Personen 250,00 €
- Verleihung eines Nutzungsrechts für ein Wahlgrab für 2 Personen 450,00 €
- Verleihung eines Nutzungsrechts für ein Wahlgrab für 4 Personen 800,00 €
- Erneuer Erwerb eines Nutzungsrechts für ein Wahlgrab für 2 Personen 18,00 €
- Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts für ein Wahlgrab für 4 Personen 32,00 €
- Erneuer Erwerb eines Nutzungsrechts für ein Urnengrab für 2 Personen 16,00 €
- Zusätzliche Urne in ein Erdgrab 240,00 €
- Benutzung der Leichenhalle 70,00 €
- Nur Aussegnungshalle (Vorraum Leichenhalle) 25,00 €
Bodenrichtwertkarte Unterstadion
Unter dem folgenden Link können Sie die vom Gutachterausschuss am 04.07.2022 beschlossene Bodenrichtwertkarte mit den dazugehörigen Werten für die Gemeinde Unterstadion.
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
Fischereischeine
Kosten:
- Ausstellung incl. Fischereiabgabe für
- 1 Kalenderjahre 32,50 €
- 5 Kalenderjahre 80,50 €
-
- 10 Kalenderjahre 140,50 €
-
- Verlängerung incl. Fischereiabgabe für
- 1 Kalenderjahr 22,25 €
- 5 Kalenderjahre 70,25 €
- 10 Kalenderjahre 130,25 €
Ausstellung Jugendfischereischein für Jugendliche vom 10. bis zum 16. Lebensjahr
Kosten: 10,25 € (beim Jugendfischereischein wird keine Fischereiabgabe fällig)
Führerscheinanträge
Neu-, Verlängerung-, Umtauschanträge, internationaler Führerschein
Kosten: 5,10 €
Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft Antrag
Kosten: 13,00 €
Gestattungen
Kosten:
- 1. Tag 20,00 €
Jeder weitere Tag 5,00 €
Hundesteuer
-
-
- Für jeden gehaltenen Hund 66,00 €
-
- Für den zweiten Hund 132,00 €
- Für jeden gehaltenen Kampfhund 660,00 €
- Jeder weitere Kampfhund 1.320,00 €
Meldebescheinigung
Kosten: 5,00 €
Mietspiegel
Sie finden den „Qualifizierten Mietspiegel“ auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen unter www.vg-munderkingen.de direkt auf der Startseite.
Personalausweis & Reisepass
Auch für Personen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten). Unbedingt erforderlich ist ein aktuelles, biometrisches Lichtbild. Fingerabdrücke sind für Personen ab dem 6. Lebensjahr und die eigenhändige Unterschrift ist ab dem 10. Lebensjahr Pflicht.
Personalausweis
Im Ausweis-Chip sind Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und die Unterschrifts-/Signaturfunktion.
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich für Personen ab dem 16. Lebensjahr immer eingeschaltet.
Kosten:
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren bei sechs Jahren Laufzeit
- 37,00 € für Personen ab 24 Jahren bei zehn Jahren Laufzeit
Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben. Kosten 10,00 €
Weitere Informationen unter:
Reisepass
Kosten:
- 70,00 € / 82,00 € (Express) für Personen ab 24 Jahren bei zehn Jahren Laufzeit
- 37,50 € / 59,50 € (Express) für Personen unter 24 Jahren bei sechs Jahren Laufzeit
Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben. Kosten 26,00 €.
Für Reisen ins Ausland empfehlen wir Ihnen, vor Beantragung eines Ausweises, einen Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu werfen.
Plakatierungsgenehmigung
Kosten: 40,00 €
Realsteuerhebesätze
- Grundsteuer A: 320 v.H.
- Grundsteuer B: 310 v.H.
- Grundsteuer: 340 v.H.
Rentenantragstellung
Rentenanträge/Kontenklärung
Standesamt
Standesbeamtin Frau Pfleghar, VG Munderkingen
Anschrift: Marktstraße 5, 89597 Munderkingen
Telefon: 07393 598-235
E-Mail: pfleghar@munderkingen.de
Wasserversorgung
Die Gemeinde Unterstadion ist Mitglied bei der Bussenwasserversorgungsgruppe, Sitz Oberstadion und bezieht ihr Trinkwasser vom Hochbehälter Hausen o. R. Die ermittelte Wasserhärte gemäß dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ wird dem Härtegrad 3
zugeordnet. Das Wasser wird jährlich entsprechend der Trinkwasserverordnung untersucht und erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang.
- Derzeit kostet 1 m³ Trinkwasser 2,10 €
Wertstoff- und Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung wird seit 01.01.2023 vom Landkreis übernommen. Ein Müllkalender wurde vom Landratsamt postalisch an alle Haushalte geschickt.
Zusätzlich stehen bei der alten Schule für folgende Wertstoffe Depotcontainer: Altglas, Dosen und Mischpapier und ein Altkleidercontainer vom DRK. Bei der Fa. Rehm und im Rathaus steht jeweils ein Batteriesammelbehälter. Die blaue Tonne bleibt bei der Fa. Braig. Infos: www.braig-ehingen.de. Ein gesonderter Kalender wurde an alle Haushalte verteilt. Als zusätzlichen Service der Gemeinde werden die Abfalltermine weiterhin im Amtsblatt veröffentlicht.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen:
Bio- u. Hausmüllabfuhr, Sperrmüll, Holzabfuhr:
Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis: Tel. 0731 – 185-3333
Abfuhr „Gelber Sack“:
Fa. Veolia Umweltservice Süd GmbH&Co.KG: Tel. 0800 – 0785600
Niederlassung Ulm de-ves-info-ulm@veolia.com
Blaue Tonne: Firma Braig GmbH Co. KG: Tel. 07391 – 770330
Alle weiteren Fragen zur Abfallwirtschaft beantwortet Ihnen der Kundenservice unter
Tel. 0731/185-3333 oder per Mail kundenservice@aw-adk.de.
Weiterführende Links